Läufige Hündinnen werden nicht angenommen. Bei einer Fehlinformation diesbezüglich, übernimmt der Betreuer keine Verantwortung für daraus entstandene Probleme und Kosten.
Es werden nur kastrierte Rüden angenommen. Bei einer Fehlinformation diesbezüglich, übernimmt der Betreuer keine Verantwortung für daraus entstandene Probleme und Kosten.
Falls der Hund sich verletzt oder erkrankt und der Eigentümer nicht erreichbar ist, lässt ihn der Betreuer beim Tierarzt behandeln. Wird eine Operation oder sogar eine Euthanasie erforderlich, ist der Betreuer zur Entscheidung bevollmächtigt. Für die daraus entstandenen Kosten kommt der Eigentümer auf.
Falls der Hund tödlich verunglückt, schuldet der Betreuer dem Eigentümer keine Entschädigung.
Durch Ihren Hund verursachte Verletzungen oder Sachschäden gegenüber Dritten, übernimmt unsere Betriebshaftpflicht-Versicherung die Kosten.
Der Hundebesitzer verfügt über eine gültige Privathaftpflicht-Versicherung.